Um vor dem Patentamt rechtswirksame Handlungen in Bezug auf gewerbliche Schutzrechte setzen zu können, ist es erforderlich, als Inhaber in das Patentregister eingetragen zu sein. Daher sollte ein Erwerber seine Schutzrechte beim Patentamt registrieren lassen. Neben der Registrierung sind auch noch andere Eintragungen, zB von Lizenzen und Pfandrechten, möglich, die bestimmte zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Seminar behandelt neben den nationalen Schutzrechten auch die Situation bei Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern, Europäischen Patenten (und Anmeldungen) sowie bei internationalen Patentanmeldungen und Markenregistrierungen.
Umschreibung von gewerblichen Schutzrechten beim Patentamt
Erstellen und Prüfen von Übertragungsdokumenten
Eintragung von Lizenz- und Pfandrechten
Zivilrechtliche Konsequenzen der Eintragung
Anknüpfung und Zuständigkeit bei internationalen Schutzrechten
Ausbildungskurs für Patentanwaltsanwärterinnen und Patentanwaltsanwärter 22/23
Grundsätzlich ist nur der Erfinder berechtigt, für seine Erfindung ein Patent einzureichen. Anmeldungen der Erfindung, die durch nichtberechtigte Dritte erfolgen, können diesen wieder aberkannt und auf den wahren Berechtigten übertragen werden. In diesem Seminar werden die wesentlichen Tatbestände der Aberkennung sowie konkrete Fragen der Beweislast näher behandelt.
Beurteilung der Erfinderschaft und Berechtigung zur Anmeldung
Ausarbeitung und Beantwortung eines Aberkennungsantrags
Würdigung und Vorbringen von Beweismitteln im Anerkennungsstreit
Ausbildungskurs für Patentanwaltsanwärterinnen und Patentanwaltsanwärter 22/23
Um dem Erfinder die Möglichkeit zu bieten, Profit aus der Nutzung seiner Erfindungen zu schlagen, bieten sich unterschiedliche vertragliche Konstruktionen an. Das Seminar behandelt gängige Verträge über gewerbliche Schutzrechte beginnend vom klassischen Lizenzvertrag über Kaufverträge. Weiters werden auch komplexere Kooperationsverträge behandelt, bei denen die Vertragsparteien in unterschiedlicher Weise an der Entwicklung sowie an der Verwertung der Erfindung teilhaben.
Notwendiger und sinnvoller Inhalt von von Lizenz-, Kauf- und Kooperationsverträgen
Fälle unzureichender Regelungen und Konsequenzen
Rechtsfolgen der Beendigung von Verträgen
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Das Diensterfinderrecht schafft einen Ausgleich zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer, wenn der Dienstnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses eine Erfindung gemacht hat. Dem Dienstgeber kommt in diesem Fall das Recht zu, die Erfindung in Anspruch zu nehmen und selbst eine Patentanmeldung einzureichen; dem Dienstnehmer kommt ein Anspruch auf angemessene Vergütung zu. Das Seminar behandelt neben dem Diensterfindungsbegriff praktisch Fragen von Meldung und Inanspruchnahme sowie Methoden zur Berechnung von Vergütungen.
Beurteilung von diensterfinderrechtlichen Regelungen in Dienstverträgen und Kollektivverträgen
Meldung und Inanspruchnahme von Erfindungen
Berechnung der Diensterfindervergütung
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Schutzzertifikate verlängern den patentrechtlichen Schutz für zugelassene Arznei- und Pflanzenschutzmittel. Mit seiner mitunter schwer nachzuvollziehbaren Judikatur hat der EuGH eine komplexe Rechtsmaterie geschaffen. Das Seminar zeigt zunächst die Grundsätze des Schutzzertifikatrechts und des Verfahrensrechts. Am Ende werden noch aktuelle Judikatur und Rechtsfragen beleuchtet.
Ausarbeitung und Beurteilung der Schutzfähigkeit einer Schutzzertifiksanmeldung
Berechnung der Laufzeit des Schutzzertifikats
Durchsetzung und Anfechtung von Schutzzertifikaten
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Das vorliegende Seminar nimmt die beiden administrativen Verfahren zum Ausgangspunkt, einige patentrechtliche Fallkonstellationen materiellrechtlich zu vertiefen und verstärkt auch prozessual zu beleuchten. Neben den Unterschieden zu den Verfahren nach dem EPÜ widmet sich das Seminar auch der Anmeldeverfahren für Gebrauchsmuster und allgemeinen Schutzrechtsstrategien für österreichische Schutzrechte.
Sonderkonstellationen im Anmeldeverfahren (Teilanmeldung, Umwandlung, etc)
Beantwortung von Vorbescheiden und Unterschiede zum EPÜ-Verfahren
Erteilung von Patenten und Auswirkungen Ausarbeitung und Beantwortung eines Einspruchs
Vorbringen und Würdigung von Beweismitteln zur Stützung des Einspruchs
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Die Registrierung von Marken im Anmeldeverfahren sowie die Verteidigung und Anfechtung von Marken im Widerspruch bilden - gemessen an den Fallzahlen - die bedeutendsten Verfahren vor dem österreichischen Patentamt. Diese Verfahren haben mit den Novellierungen in den Jahren 2018 und 2019 erhebliche Neuerungen erfahren. Das Seminar vermittelt vertiefende Kenntnisse in diesen Markenverfahren und behandelt den Nachweis der Verkehrsgeltung, den Benutzungsnachweis im Widerspruchsverfahren sowie die Abgrenzungsvereinbarung zur einvernehmlichen Beendigung eines Widerspruchsverfahrens.
Beurteilung und Optimierung der Chancen einer Markenanmeldung bzw eines Widerspruchs
Ausarbeitung und Beantwortung eines Widerspruchs
Verkehrsgeltungsnachweis und Benutzungsnachweis
Vorbringen und Würdigung von Beweismitteln zur Stützung des Widerspruchs
Abgrenzungsvereinbarungen
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Die Nichtigerklärung von Patenten sowie die Löschung von Marken sind streitige Verfahren zwischen zwei Parteien, die in die ausdrückliche Zuständigkeit des Patentamts fallen. Diese und weitere Ansprüche werden im sogenannten Anfechtungsverfahren durch die Nichtigkeitsabteilung entschieden, das viele Gemeinsamkeiten mit einem zivilgerichtlichen Verfahrens aufweist, jedoch auch viele Unterschiede. Das Seminar behandelt ausführlich die Parteienschriftsätze und geht auf einzelne Themen wie Säumnis, Verfahrenskosten und -sicherheit, das Vorverfahren und die Beweisaufnahme, das Erlöschen des Schutzrechts während des Anfechtungsverfahrens sowie die Änderung des Patents ein.
Diskussion der Rechtsbeständigkeit von Patenten und einer Marken
Ausarbeitung und Beantwortung eines Nichtigkeitsantrags
Beweisvorbringen und Beweiswürdigung
Änderung von Patentansprüchen im Nichtigkeitsverfahren
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Niemand arbeitet fehlerfrei – auch nicht das Patentamt. Um fehlerhafte Entscheidungen des Patentamts zu beseitigen oder richtig zu stellen, ist es erforderlich, Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzulegen. Im Seminar werden das Rechtsschutzsystem sowie die formalen und inhaltlichen Anforderungen an die Rechtsmittelschriftsätze – wie Zulässigkeit und Rechtsmittelgründe besprochen. Ebenso bestimmen auch einzelne Vorschriften über das Rechtsmittelverfahren, beispielsweise das Neuerungsverbot, auch das Verhalten der Parteien in erster Instanz.
Ausarbeitung und Beantwortung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Patentamts
Zulässigkeit und Einbringung von Rechtsmitteln
Ausführung von Rechtsmittelgründen und Rechtsmittelanträgen
Weitere Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof
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Ein wesentlicher Eckpfeiler des Patentschutzes ist es, dass die Verletzung eines Patents auch in einem gerichtlichen Verfahren durchgesetzt werden kann. Der Ablauf eines Patentverletzungsprozesses wird in diesem Seminar ebenso besprochen wie das praktisch bedeutsame Provisorialverfahren sowie das Rechtsmitelverfahren. Ergänzt wird das Seminar durch für die Praxis relevante Themen der Beweissicherung sowie die Auswirkungen auf parallele Nichtigkeitsverfahren.
Nachweis einer Patentverletzung – Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens
Sicherung des Unterlassungsanspruchs durch einstweilige Verfügung
Ausarbeitung/Prüfung von Verletzungsklagen und Klagebeantwortungen
Nichtigkeitseinwand im Verletzungsprozess
Verfassen von Rechtsmitteln und Rechtsmittelbeantwortungen
Vollstreckung von rechtskräftigen Entscheidungen
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In diesem Seminar werden die verfahrensrechtlichen Aspekte der Erlangung und Verteidigung von Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern besprochen. Das Seminar widmet sich auch den Besonderheiten des Verfahrens bei internationalen Markenregistrierungen und Mustern. Trotz des erfolgreichen Abschlusses des Anmeldeverfahrens bleiben Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster nicht unanfechtbar. Vielmehr können diese weiterhin mit unterschiedlichen Anträgen (Verfall, Nichtigkeit) beseitigt werden. Das Seminar behandelt die Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren und geht auch auf den Rechtsschutzes bei den Beschwerdekammern und beim Gerichtshof ein.
Ausarbeitung und Beantwortung von Widersprüchen und Nichtigkeitsanträgen
Nachweis der Benutzung, der Bekanntheit der erworbenen Unterscheidungskraft
Verfahren bei besonderen Markenarten (Kollektiv, Gewährleistungsmarken)
Ausarbeitung und Beantwortung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des EUIPO
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In diesem Seminar werden ausgehend von einem grundlegenden Verständnis des österreichischen Rechts sowie des EPÜ die deutschen patentrechtlichen Regelungen genauer diskutiert.
Ausbildungskurs für Patentanwaltsanwärterinnen und Patentanwaltsanwärter 22/23
Das US-Patentrecht hat im Jahr 2013 einige gravierende Einschnitte erlebt. Das Seminar stellt die neue Rechtslage dar, die sich an das Europäische Recht stark angenähert hat. Weiterhin bestehen jedoch immer noch gravierende Unterschiede, die bei der Koordinierung einer US-Patentanmeldung zu beachten sind. Zudem wird das US-Anmeldeverfahren, die neu eingeführten Rechtsbeständigkeitsverfahren und der Rechtsschutz im Detail besprochen.
Die US-Patentanmeldung
Anmeldeverfahren und Patentprüfung
Rechtsdurchsetzung in den USA
Ausbildungskurs für Patentanwaltsanwärterinnen und Patentanwaltsanwärter 22/23
Durch das patentanwaltliche Berufsrecht ist festgelegt, wer Patentanwalt ist, in welcher Rechtsform die Patentanwaltschaft ausgeübt werden darf und welche Rechte und Pflichten sich durch die Patentanwaltschaft ergeben. Im Seminar werden dabei die Eintragungsverfahren vor der Patentanwaltskammer und dem Patentamt sowie das Disziplinarverfahren erläutert. Ebenso werden in diesem Seminar auch das Honorarrecht sowie – als Exkurs – die für das Zivil- und Anfechtungsverfahren relevanten Regelungen des Kostenersatzes näher beleuchtet.
Patentanwaltsprüfung
Eintragung als Patentanwalt und Patentanwaltsanwärter
Patentanwaltsgesellschaften
Disziplinarrecht
Kosten- und Honorarrecht
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Vielfach wird in Patentverletzungsstreitigkeiten ein Gutachter bestellt, um wichtige Fragen rund um die Patentverletzung zu klären. Aber auch in anderen Situationen kann es für ein Unternehmen von Vorteil sein, über Gutachten eines Patentanwalts zu einer bestimmten Verletzungsfrage zu verfügen. Das Seminar beschäftigt sich mit dem grundsätzlichen Aufbau sowie der Erstellung patentrechtlicher Gutachten. Insbesondere sollen auch die Unterschiede zwischen einem Parteienschriftsatz und einem unparteilichen Gutachten gezeigt werden.
Befundaufnahme und Unterbegutachtung Gutachtenerstellung
Geltendmachung des Kostenanspruchs der Gerichtsgutachters