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Ausbildungskurs für Patentanwaltsanwärterinnen und Patentanwaltsanwärter 20/21
Dieses Seminar bildet einen optinoalen Teil des Ausbildungskurses und dient der Prüfungsvorbereitung. Im Seminar werden einzelne Fragen des Ausbildungskurses vertieft besprochen.
Um vor dem Patentamt rechtswirksame Handlungen in Bezug auf gewerbliche Schutzrechte setzen zu können, ist es erforderlich, als Inhaber in das Patentregister eingetragen zu sein. Daher sollte ein Erwerber seine Schutzrechte beim Patentamt registrieren lassen. Neben der Registrierung sind auch noch andere Eintragungen, zB von Lizenzen und Pfandrechten, möglich, die bestimmte zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Seminar behandelt neben den nationalen Schutzrechten auch die Situation bei Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern, Europäischen Patenten (und Anmeldungen) sowie bei internationalen Patentanmeldungen und Markenregistrierungen.
Schwerpunkte des Seminars:
Schwerpunkte des Seminars:
* Beurteilung der Erfinderschaft und Berechtigung zur Anmeldung
* Ausarbeitung und Beantwortung eines Aberkennungsantrags
* Würdigung und Vorbringen von Beweismitteln im Anerkennungsstreit
Um dem Erfinder die Möglichkeit zu bieten, Profit aus der Nutzung seiner Erfindungen zu schlagen, bieten sich unterschiedliche vertragliche Konstruktionen an. Das Seminar behandelt alle gängigen Verträge über gewerbliche Schutzrechte beginnend vom klassischen Lizenzvertrag über Kaufverträge. Weiters werden auch komplexere Kooperationsverträge behandelt, bei denen die Vertragsparteien in unterschiedlicher Weise an der Entwicklung sowie an der Verwertung der Erfindung teilhaben.
Schwerpunkte des Seminars:
* Notwendiger und zweckmäßiger Inhalt von von Lizenz-, Kauf- und Kooperationsverträgen
* Fälle unzureichender Regelungen und Konsequenzen
* Rechtsfolgen der Beendigung von Verträgen
Das Diensterfinderrecht schafft einen Ausgleich zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer, wenn der Dienstnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses eine Erfindung gemacht hat. Dem Dienstgeber kommt in diesem Fall das Recht zu, die Erfindung in Anspruch zu nehmen und selbst eine Patentanmeldung einzureichen; dem Dienstnehmer kommt ein Anspruch auch angemessene Vergütung zu. Das Seminar behandelt neben dem Diensterfindungsbegriff praktisch Fragen von Meldung und Inanspruchnahme sowie Methoden zur Berechnung von Vergütungen.
Schwerpunkte des Seminars:
* Beurteilung von diensterfinderrechtlichen Regelungen in Dienstverträgen und Kollektivverträgen
* Meldung und Inanspruchnahme von Erfindungen
* Berechnung der Diensterfindervergütung
Schutzzertifikate verlängern den patentrechtlichen Schutz für zugelassene Arznei- und Pflanzenschutzmittel. Mit seiner mitunter schwer nachzuvollziehbaren Judikatur hat der EuGH eine komplexe Rechtsmaterie geschaffen. Das Seminar zeigt zunächst die Grundsätze des Schutzzertifikatrechts und des Verfahrensrechts. Daran anschließend werden aktuelle Judikatur und Rechtsfragen beleuchtet.
Schwerpunkte des Seminars:
* Ausarbeitung und Beurteilung der Schutzfähigkeit einer Schutzzertifiksanmeldung
* Berechnung der Laufzeit des Schutzzertifikats
* Durchsetzung und Anfechtung von Schutzzertifikaten
Das vorliegende Seminar nimmt die beiden administrativen Verfahren zum Ausgangspunkt, einige patentrechtliche Fallkonstellationen materiellrechtlich zu vertiefen und verstärkt auch prozessual zu beleuchten. Neben den Unterschieden zu den Verfahren nach dem EPÜ widmet sich das Seminar auch der Anmeldeverfahren für Gebrauchsmuster und allgemeinen Schutzrechtsstrategien für österreichische Schutzrechte.
Schwerpunkte des Seminars:
* Sonderkonstellationen
im Anmeldeverfahren (Teilanmeldung, Umwandlung, etc)
* Beantwortung von Vorbescheiden und Unterschiede zum EPÜ-Verfahren
* Erteilung von Patenten und Auswirkungen
* Ausarbeitung und Beantwortung
eines Einspruchs
Die Registrierung von Marken im Anmeldeverfahren sowie die Verteidigung und Anfechtung von Marken im Widerspruch bilden – gemessen an den Fallzahlen – das bedeutendsten Verfahren vor dem österreichischen Patentamt. Diese Verfahren haben mit den Novellierungen in den Jahren 2018 und 2019 zT erhebliche Neuerungen erfahren. Das Seminar vermittelt vertiefende Kenntnisse in den Markenverfahren und behandelt Themen wie den Nachweis der Verkehrsgeltung, den Benutzungsnachweis im Widerspruchsverfahren sowie die Abgrenzungsvereinbarung und die einvernehmliche Beendigung der Verfahren.
Schwerpunkte des Seminars:
* Beurteilung und Optimierung der Chancen einer Markenanmeldung bzw eines Widerspruchs
* Ausarbeitung und Beantwortung eines Widerspruchs
* Verkehrsgeltungsnachweis und Benutzungsnachweis
* Vorbringen und Würdigung von Beweismitteln zur Stützung des Widerspruchs
* Abgrenzungsvereinbarungen
Die Nichtigerklärung von Patenten sowie die Löschung von Marken sind streitige Verfahren zwischen zwei Parteien, die in die ausdrückliche Zuständigkeit des Patentamts fallen. Diese und weitere Ansprüche werden im sogenannten Anfechtungsverfahren durch die Nichtigkeitsabteilung entschieden, das viele Gemeinsamkeiten mit einem zivilgerichtlichen Verfahrens aufweist, jedoch auch viele Unterschiede. Das Seminar behandelt ausführlich die Parteienschriftsätze und geht auf einzelne Themen wie Säumnis, Verfahrenskosten und -sicherheit, das Vorverfahren und die Beweisaufnahme, das Erlöschen des Schutzrechts während des Anfechtungsverfahrens sowie und die Änderung des Patents ein.
Schwerpunkte des Seminars:
* Diskussion der Rechtsbeständigkeit von Patenten und einer Marken
* Ausarbeitung und Beantwortung eines Nichtigkeitsantrags
* Beweisvorbringen und Beweiswürdigung
* Änderung von Patentansprüchen im Nichtigkeitsverfahren
Niemand arbeitet fehlerfrei – auch nicht das Patentamt. Um fehlerhafte Entscheidungen des Patentamts zu beseitigen oder richtig zu stellen, ist es erforderlich, Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzulegen. Im Seminar werden das Rechtsschutzsystem sowie die formalen und inhaltlichen Anforderungen an die Rechtsmittelschriftsätze – wie Zulässigkeit und Rechtsmittelgründe besprochen. Schließlich bestimmen auch einzelne Vorschriften über das Rechtsmittelverfahren, zB das Neuerungsverbot, auch das Verhalten der Parteien in erster Instanz.
Schwerpunkte des Seminars:
* Ausarbeitung und Beantwortung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des Patentamts
* Zulässigkeit und Einbringung von Rechtsmitteln
* Ausführung von Rechtsmittelgründen und Rechtsmittelanträgen
* Weitere Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof
Ein wesentlicher Eckpfeiler des Patentschutzes ist es, dass die Verletzung eines Patents auch in einem gerichtlichen Verfahren durchgesetzt werden kann. Der Ablauf eines Patentverletzungsprozesses wird in diesem Seminar ebenso besprochen wie das praktisch bedeutsame Provisorialverfahren. Ergänzt wird das Seminar durch Themen wie Beweissicherung, die Verfahrensunterbrechung im Falle eines Nichtigkeitsantrags sowie Rechtsmittel.
Schwerpunkte des Seminars:
* Nachweis einer Patentverletzung – Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens
* Sicherung des Unterlassungsanspruchs durch einstweilige Verfügung
* Ausarbeitung/Prüfung von Verletzungsklagen und Klagebeantwortungen
* Nichtigkeitseinwand im Verletzungsprozess
* Verfassen von Rechtsmitteln und Rechtsmittelbeantwortungen
* Vollstreckung von rechtskräftigen Entscheidungen
In diesem Seminar werden die verfahrensrechtlichen Aspekte der Erlangung und Verteidigung von Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern besprochen. Das Seminar widmet sich auch den Besonderheiten des Verfahrens bei internationalen Markenregistrierungen und Mustern.
Trotz des erfolgreichen Abschlusses des Anmeldeverfahrens bleiben Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster nicht unanfechtbar. Vielmehr können diese weiterhin mit unterschiedlichen Anträgen (Verfall, Nichtigkeit) beseitigt werden. Das Seminar behandelt die Verfalls- und Nichtigkeitsverfahrenund geht schließlich auch auf den Rechtsschutzes bei den Beschwerdekammern und beim Gerichtshof ein.
Schwerpunkte des Seminars:
* Ausarbeitung und Beantwortung von Widersprüchen und Nichtigkeitsanträgen
* Nachweis der Benutzung, der Bekanntheit der erworbenen Unterscheidungskraft
* Verfahren bei besonderen Markenarten (Kollektiv, Gewährleistungsmarken)
* Ausarbeitung und Beantwortung von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des EuIPO
Ausbildungskurs für Patentanwaltsanwärterinnen und Patentanwaltsanwärter 20/21
Eine Vielzahl österreichischer Unternehmen strebt einen Patentschutz in Deutschland an. Aus diesem Grund ist es von Vorteil, die notwendigen Bestimmungen des Deutschen Patentrechts zumindest in groben Zügen zu kennen und vor allem auch die wichtigsten materiellrechtlichen Unterschiede zum österreichischen Recht zu verstehen. Das Seminar beleuchtet auch die einzelnen Verfahren in Patentsachen vor dem DPMA, dem Bundespatentgericht, vor der Patentstreitkammer sowie vor dem Bundesgerichtshof.
Ausbildungskurs für Patentanwaltsanwärterinnen und Patentanwaltsanwärter 20/21
Das US-Patentrecht hat vor verhältnismäßig kurzer Zeit im Jahr 2013 einige gravierende Einschnitte erlebt. Das Seminar stellt die neue Rechtslage dar, die sich zwar an das Europäische Recht stark angenähert hat; weiterhin bestehen jedoch immer noch gravierende Unterschiede, die bei der Koordinierung einer US-Patentanmeldung zu beachten sind. Schließlich wird das US-Anmeldeverfahren die neu eingeführten Rechtsbeständigkeitsverfahren und der Rechtsschutz im Detail besprochen.
Durch das patentanwaltliche Berufsrecht ist festgelegt, wer Patentanwalt ist, in welcher Rechtsform die Patentanwaltschaft ausgeübt werden darf und welche Rechte und Pflichten sich durch die Patentanwaltschaft ergeben. Weiters werden Aufbau und Eigenverwaltung der Patentanwaltskammer sowie das Disziplinarverfahren erläutert. Schließlich werden in diesem Seminar auch das Honorarrecht sowie – als Exkurs – die für das Zivil- und Anfechtungsverfahren maßgeblichen Regelungen des Kostenersatzes näher beleuchtet.
Schwerpunkte des Seminars:
* Eintragung eines Patentanwaltsanwärters
* Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltsprüfung
* Eintragung als Patentanwalt und Registrierung einer Patentanwaltsgesellschaft
* Erstellung von Kostennoten im Zivilverfahren
Vielfach wird in Patentverletzungsstreitigkeiten ein Gutachter bestellt, um wichtige Fragen rund um die Patentverletzung zu klären. Aber auch in anderen Situationen kann es für ein Unternehmen von Vorteil sein, über Gutachten eines Patentanwalts zu einer bestimmten Verletzungsfrage zu verfügen. Das Seminar beschäftigt sich mit dem grundsätzlichen Aufbau sowie der Erstellung patentrechtlicher Gutachten; insbesondere sollen auch die Unterschiede zwischen einem Parteienschriftsatz und einem unparteilichen Gutachten gezeigt werden.
Schwerpunkte des Seminars:
* Befundaufnahme und Unterbegutachtung
* Gutachtenerstellung
* Geltendmachung des Kostenanspruchs der Gerichtsgutachters