Kursinhalt

  • Nichtigkeitsgründe

    Vernichtung von Konkurrenzschutzrechten

  • Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren

    Verfahrensablauf und Schlüsselmoments

Inhalt

Wie vernichtet man ein Patent?

Jede Patentierung setzt grundsätzlich voraus, dass das Patentamt eine Recherche durchführt, um zu prüfen, ob das Patent neu ist und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht. Regelmäßig werden dabei auch Patente erteilt, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind. Damit die Allgemeinheit nicht unter solchen Patenten lei- det, steht die Möglichkeit der Nichtigerklärung des Patents zur Verfügung. Das Seminar widmet sich der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Patent nichtig erklärt werden kann, welche Nachweise hierfür erforderlich sind und welche strategischen Überlegungen dabei angestellt werden sollten.

Kursbeschreibung

    1. Folien Rechtsbestand und Nichtigkeit von Patenten

    2. Dokumente

  • €150,00
  • Online-Vorbereitung und Seminareinheit via Zoom
  • 28.09.2023, 09:00 - 12:00

Ablauf

Beseitigung eines Patents

Das Seminar enthält kurze Referate zu den Themen „Patentierbarkeit“, „Nachweis von Veröffentlichungen“ und „Nichtigkeitsverfahren“. Im praktischen Teil ist es Aufgabe der TeilnehmerInnen, ein Konkurrenzpatent zu vernichten und die hierfür erforderliche Begründung zu finden. Daneben werden aus einem Konvolut von unterschiedlichen Unterlagen (eigenen Verkaufsprospekten, Rechnungen, Korre- spondenz) diejenigen Beweismittel gesucht, die den Nachweis der Veröffentlichung eines Produkts und damit die Vernichtung des Patents ermöglichen.

Vortragende

Patentanwalt Anatol Dietl

Anatol Dietl hat Maschinenbau an der TU Wien studiert. Seit 2015 ist er Vertreter vor dem Europäischen Patentamt und seit 2020 Patentanwalt. Er ist Lehrbeauftragter an der FH Campus Wien im Fach Patentwesen und war federführend an der Kommentierung zur Ausführbarkeit im Patentrechtskommentar „Stadler/Koller“ beteiligt.

Managing Partner, Patentanwalt Michael Stadler

Michael Stadler hat Elektrotechnik an der TU Wien und Rechtswissenschaften an der JKU Linz studiert. Er ist Patentanwalt und Vertreter vor dem Europäischen Patentamt. Daneben hält er Lehraufträge an mehreren Universitäten und Fachhochschulen und ist fachkundiger Laienrichter am Oberlandesgericht Wien. Er ist Herausgeber des Kommentars „Stadler/Koller“ zum PatG. Bei IP.Courses arbeitet er an der ständigen Weiterentwicklung von Kursformaten und ist verantwortlich für die inhaltliche Koordination der Veranstaltungen.

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