Rechtserhaltende Benutzung von Marken (M03)
Damit eine Marke gegen einen Verletzer durchgesetzt werden kann, muss diese ausreichend benutzt werden. Mangelnde Benutzung hat unterschiedliche Konsequenzen im Verletzungs- oder Löschungsverfahren.
Allgemeines
Benutzung des Markenzeichens
Benutzung der Waren und Dienstleistungen
Benutzungszeitraum und Benutzungsschonfrist
Mengenmäßige Benutzung
Territorialität
Nutzung durch den Inhaber
Ernsthaftigkeit der Benutzung
Rechtsfolgen der Löschung
Prozessuales
Angabe zum Fallbeispiel "MÜLLER"
Abgabe
Fragen zur Rechtserhaltenden Benutzung
Vortragsfolien Rechtserhaltende Benutzung